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Revision der gesamten Buchführung

Da eine Revision der gesamten Buchführung mit einigem Aufwand und Kosten verbunden ist, lohnt es sich, zuerst einmal abzuklären, ob und in welchem Umfang eine Revisionspflicht besteht. Holen Offerten ein und zahlen Sie nicht zuviel.

Wer ist überhaupt revisionspflichtig?

Dem Revisionsrecht unterliegen folgende Organisationsformen:

  1. Aktiengesellschaften (AG)
  2. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  3. Genossenschaften
  4. Vereine und Stiftungen
  5. Kommanditaktiengesellschaften

Die Art der Prüfung hängt von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung der Organisation ab. Diese Faktoren bestimmen, ob ein Unternehmen der ordentlichen oder der eingeschränkten Revision unterliegt. Es empfiehlt sich, eine Revisionsstelle zu wählen, die vom eigenen Treuhänder oder Berater unabhängig ist. Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen, zu denen insbesondere das Einverständnis aller Gesellschafter zählt, auf die Revision verzichten.

Ordentliche Revision

Zur ordentliche Revision verpflichtet ist ein Unternehmen, welches in zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre zwei der drei folgenden Kriterien überschritten hat:

  1. CHF 20 Millionen für die Bilanzsumme
  2. CHF 40 Millionen für den Umsatzerlös
  3. 250 Vollzeitstellen

Die ordentliche Revision ist die aufwändigste Revisionsform mit den strengsten Vorschriften bezüglich der fachlichen Qualifikation der Revisionsstelle (Revisionsexperte gem. RAG), deren Unabhängigkeit von der zu prüfenden Gesellschaft und der Prüfungstiefe.

Eingeschränkte Revision

Revisionspflichtige Unternehmensformen, welche diese Grösse nicht erreichen, unterliegen der eingeschränkten Revision. Die Anforderungen an die Revisionsstelle (zugelassener Revisor gem. RAG), deren Unabhängigkeit und der Prüfungstiefe sind in dieser Revisionsform weniger hoch.

Verzicht auf Revision (Opting-out) / freiwillige Revision

Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt können auf die eingeschränkte Revision verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen. In diesem Fall kann auch eine freiwillige Revision eingesetzt werden, welche nicht von einem zugelassenen Revisor durchgeführt werden muss.

Unsere Dienstleistungen

In Zusammenarbeit mit einer im Revisionsregister der RAB eingetragenen Partnerfirma können wir die folgenden Dienstleistungen anbieten:

  • freiwillige Revision
  • eingeschränkte Revision
  • ordentliche Revision
  • Erstellen von Jahresberichten

Suchen Sie jemand Kompetenten und Zuverlässigen für die Revision Ihrer Buchhaltung, dann sind Sie bei uns genau richtig.  Unser Einzugsgebiet umfasst das Furttal, das Zürcher Unterland und die angrenzenden Kantone Aargau, Zug, und Schaffhausen.

Fragen Sie nach unseren Konditionen und zögern Sie bei Unklarheiten nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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