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Sozialversicherungspflicht für Grenzgänger

Ab dem 1. Januar 2015 gelten die neuen Bestimmungen betreffend der Unterstellung der Sozialversicherungspflicht für Grenzgänger.
Sehen Sie unsere aktualisierten Informationen gemäss der Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP) vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.

Weitere interessante und wichtige Informationen finden Sie auch auf unserer Kontaktseite.