+41 44 542 33 33 info@bolleter-gmbh.ch

Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Durch die Annahme der STAF-Gesetzesentwurf im Mai 2019 ergeben sich per 01.01.2020 im Bereich Steuern und Sozialversicherungen einige Änderungen. Eine Auswahl der für den KMU-Bereich wichtigsten Änderungen haben wir für unsere Kunden hier aufgeführt.

Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Erhöhung des AHV-Anteils auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen. Die Lohnabzüge für AHV/IV/EO betragen neu: 5.275% (bisher 5.125%) je für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.
Änderung für Unternehmer:
Änderung der Steuerbelastung, Umverteilung der höchsten bzw. niedrigsten Steuerbelastung zwischen den Kantonen:
Die Abschaffung von steuerlichen Privilegien für Holdinggesellschaften u.ä. („Statusgesellschaften“) bewirkt in vielen Kantonen eine Senkung der Steuerbelastung für alle Unternehmen und damit eine Umverteilung der Kantone mit der höchsten bzw. niedrigsten Steuerlast. Wir geben gerne detailliertere Auskunft.
Für Gesellschafter einer GmbH bzw. Aktionäre:
Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70% (beim Bund, bisher 60%) und auf mindestens 50% in allen Kantonen bei Beteiligungen im Privatvermögen.
Beschränkung der Rückerstattung von Kapitaleinlagen an Aktionäre und Aktionärinnen:
Neu müssen bei börsenkotierten Unternehmen mindestens im gleichen Umfang steuerbare Dividenden ausgeschüttet werden wie die steuerfreie Rückerstattung von Kapitaleinlagen erfolgt.
Transponierung: Aufhebung der Steuerbefreiung des Gewinns aus Aktienverkauf auf Seiten des Aktionärs, wenn dieser einer von ihm beherrschten Aktiengesellschaft Aktien verkauft.
Für juristische Personen (AG, GmbH, etc.):
Für Aufwendungen in Forschung und Entwicklung sind zusätzliche steuerliche Abzüge möglich.
Für Statusgesellschaften:
Abschaffung von Steuerprivilegien für Statusgesellschaften z.B. Holdinggesellschaften.
Falls für Sie Anpassungen nötig werden, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ihr Bolleter Team