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Wir informieren Sie kontinuierlich auf dieser Seite über bevorstehende Gesetzesänderungen, Vorschriften und Anpassungen.
Neues Rechnungslegungsgesetz
Ab dem 01.01.2015 ist die Schonfrist vorbei und das Rechnungslegungsgesetz wird angewendet. Es besteht die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung für alle Einzelunternehmen mit gewissen Bedingungen. Ziel dieses Gesetz ist es, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens so darzustellen, dass sich auch unabhängige Drittpersonen ein Urteil bilden können.
Wer ist davon betroffen?

  • Betroffen sind Einzelunternehmungen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften die einen Umsatzerlös von 500‘000 Schweizer Franken oder mehr erzielt haben.
  • Alle juristischen Personen wie Aktiengesellschaften, GmbH, Kommanditgesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften etc.

Wer ist nicht davon betroffen?

  • Einzelunternehmungen und Personengesellschaften mit einem Umsatzerlös von weniger als 500‘000 Schweizer Franken.
  • Vereine und Stiftungen die sich nicht ins Handelsregisteramt eingetragen haben unterliegen einer reduzierten Buchführungspflicht.

Haben Sie Fragen?
Frau Karin Schmid oder Frau Manuela Zimmerli geben Ihnen gerne Auskunft.